Klassifizierung von Gefahrgütern – Welche Arten von Gefahrgut gibt es?
Bei Gefahrenstoffen handelt es sich um Substanzen, die ein oder mehrere Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und die aufgrund ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Um das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen, ist ein professioneller Umgang mit Gefahrengut extrem wichtig. Zahlreiche Vorschriften sollen eine sichere Abwicklung des Transportes gewährleisten und Unfällen vorbeugen. Dabei gibt es je nach Art des Gefahrenguts unterschiedliche Sicherheitsbestimmungen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Die detaillierten Vorgaben bezüglich Verpackung, Kennzeichnung, Handhabung und Transport leiten sich aus der Gefahrgutklasse ab, in welche die Gefahrgüter entsprechend ihrer Hauptgefahr eingeteilt werden.
Abfluss-Express – der Spezialist für einen sicheren und gewissenhaften Transport von Gefahrgut
Damit jedes Gefahrgut eindeutig bestimmt und zugeordnet werden kann, ist eine korrekte Kennzeichnung des Gefahrengutes sehr wichtig. Für jede Gefahrgutklasse gibt es ein eigenes Symbol, dessen Aussehen in den „UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods“ (UNECE) festgelegt ist. Diese eindeutige Symbolik an den Fahrzeugen hilft bei einem Unfall den eintreffenden Einsatzkräften, die Situation korrekt einzuschätzen, sodass sie schnell die richtigen Maßnahmen für die Sicherung des Gefahrengutes einleiten können.
Da der Transport von Gefahrgütern nur unter Einhaltung der verkehrsträgerspezifischen Vorschriften zugelassen ist, muss er immer durch einen autorisierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Für den Transport Ihres Gefahrgutes können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Egal ob flüssig, fest oder gasförmig, die Abfluss-Express Abwassertechnik GmbH transportiert für Sie alle Arten von Sondermüll mit Ausnahme von Atommüll. Selbstverständlich erfüllen wir alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Vorgaben. Unser Rohrreinigung Notdienst Team aus München steht für Sie bereit.
Insgesamt gibt es 9 verschiedene Klassen mit jeweils maximal 6 Unterklassen:
Klasse 1
Zu Gefahrengütern der Klasse 1 zählen explosive Stoffe und Gegenstände, die Sprengstoff enthalten. Durch chemische Reaktionen können diese flüssigen bzw. festen Stoffe und Stoffgemische explosionsartige Gase bilden und dadurch schwerwiegende Schäden am näheren Umfeld verursachen. Die Gefahrengüter der Klasse 1 werden zusätzlich in 6 Unterklassen eingeteilt, wobei 1.1 für sehr gefährliche Stoffe steht, die eine Massenexplosion auslösen können, und 1.6 extrem unempfindliche Stoffe kennzeichnet. Darüber hinaus werden die Substanzen noch in 13 Verträglichkeitsgruppen mit anderen Versandstücken unterteilt.
Beispiele: Feuerwerkskörper, Handgranaten, bestimmte Pkw-Gurtstraffer, Fahrzeug-Airbags, TNT, Schwarzpulver
Klasse 2
Gefahrgüter der Klasse 2 sind entzündliche, nicht brennbare oder giftige Gase. Als Gas gelten dabei Stoffe, die bei 50°C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei 20°C und dem Standarddruck von 1013 kPa Druck vollständig gasförmig sind. Der Transport der Gase erfolgt in Tankfahrzeugen oder mit Batteriefahrzeugen.
Beispiele: Propangas, Wasserstoff, Haarspray, Stickstoff, Farbspray, Acetylen
Klasse 3
Wenn bei Flüssigkeiten die Brandgefahr überwiegt, werden sie in die Gefahrgutklasse 3 eingeordnet. Die brennbaren Flüssigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei 20°C und 1013 kPa flüssig sind, bei 50°C einen Dampfdruck von höchstens 3 bar aufweisen und einen Flammpunkt von maximal 61°C besitzen. Der Flammpunkt ist dabei die niedrigste Temperatur, bei der sich über der Flüssigkeit brennbares Gas oder brennbarer Dampf bildet, welcher sich durch Fremdzündung wie beispielsweise Funkenflug entzünden kann. Je niedriger der Flammpunkt, desto größer ist die Gefahr, dass sich solche entzündlichen Gase bilden und desto gefährlicher ist die Flüssigkeit. Darüber hinaus gehören auch brennbare Flüssigkeiten und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt von über 61°C in diese Gefahrstoffklasse, wenn sie über ihren Flammpunkt hinaus erwärmt werden.
Beispiele: Benzin, Alkohol, bestimmte verflüssigte Metalle, Lackfarbe, Klebstoffe, Parfümerieerzeugnisse
Klasse 4
Die Klasse 4 beinhaltet entzündbare feste Stoffe, die nochmals in drei Unterklassen unterteilt werden. Die Klasse 4.1 umfasst selbstzersetzliche, leicht entzündliche und desensibilisierte feste Stoffe. Stoffe der Klasse 4.2 sind selbstentzündliche Stoffe und zur Klasse 4.3 gehören Stoffe, bei denen es durch die Berührung mit Wasser zur Bildung entzündlicher Gase kommt.
Beispiele: Kautschukreste, Zündhölzer, Schwefel, Fischmehl, Calcium, Zinkpulver
Klasse 5
In der Gefahrgutklasse 5 befinden sich brandfördernde Stoffe, die zwar selbst nicht unbedingt brennbar sein müssen, dafür aber Brände verursachen oder fördern können. Unter anderem können sie sich beim Kontakt mit Zündstoffen oder anderen brennbaren Stoffen entzünden, explodieren oder andere heftige chemische Reaktionen verursachen. Zudem gehören auch organische Peroxide zur Gefahrgutklasse 5, da diese bei unsachgemäßer Handhabung, mechanischer Beanspruchung, Wärmeeinwirkung oder Verunreinigungen Explosionen hervorrufen können. Da gefährliche Güter der Klasse 5 einen Brand stark beschleunigen können, sollten sie immer entfernt von brennbaren Stoffen befördert werden.
Beispiele: Düngemittel, Natriumchlorat, diverse Reinigungsmittel, Wasserstoffperoxid
Klasse 6
Die Klasse 6 umfasst giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Selbst der Kontakt oder die Einnahme von relativ kleinen Mengen dieser Substanzen kann Krankheiten verursachen oder zum Tod führen.
Beispiele: Blausäure, Arsen, Pestizide, klinischer Abfall, Viren, Bakterien
Klasse 7
Radioaktive Stoffe oder Gegenstände, die radioaktive Stoffe beinhalten, werden der Klasse 7 zugeordnet.
Beispiele: Uran, Plutonium, verschiedene medizinische Instrumente
Klasse 8
Die Klasse 8 beinhaltet ätzende Stoffe, welche bei Berührung Haut und Schleimhäute angreifen. Des Weiteren umfasst die Klasse Stoffe, die beim Freiwerden andere Güter oder Transportmittel beschädigen oder zerstören sowie Stoffe, die erst in Verbindung mit Wasser ätzende Flüssigkeiten oder in Verbindung mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.
Beispiele: Schwefelsäure, Natronlauge, Quecksilber, Salpetersäure
Klasse 9
Alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen, aber nicht einer der anderen Klassen zugeordnet werden können, gehören zur Klasse 9.
Beispiele: Asbest, Lithiumbatterien, Airbags, Epoxidharzkleber