Sondermülltransporte
wir wissen was wohin muss!
Sondermülltransporte nach Vorschrift
Was in Deutschland umgangssprachlich als Sondermüll bezeichnet wird, heißt in der offiziellen juristischen Diktion der EU “Gefährliche Abfälle” (EU-Richtlinie 91/689/EWG). Der § 41 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 15. Juli 2006 befasst sich hierzulande mit dem Thema.
Insgesamt werden nach der deutschen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) nicht weniger als 405 von insgesamt 839 namentlich ausgewiesenen Abfallarten als gefährliche Abfälle, also als Sondermüll, eingestuft.

Wir beraten Sie zur Entsorgung des Sondermülls und helfen beim Abtransport

Es versteht sich von selbst, dass ausschließlich zertifizierte und ausgewiesene Entsorgungsfachbetriebe Sondermülltransporte ausführen dürfen. Die herausragende Besonderheit unseres Unternehmens besteht darin, dass wir, bis auf Atommüll, tatsächlich sämtliche Arten von Sondermüll transportieren dürfen, sei dieser flüssig, fest oder gasförmig.
Das ist für unsere Kunden deshalb besonders interessant, weil für Sondermülltransporte seit dem 1. April 2010 das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) nach der deutschen Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen zwingend notwendig vorgeschrieben ist.
Und wenn wir Sondermülltransporte organisieren, genügen wir hier selbstverständlich allen behördlichen Auflagen und gesetzlichen Vorgaben. Darum sind wir immer der perfekte Ansprechpartner, wenn es um Sondermülltransporte geht.