Regelung des Gefahrenguttransportes durch internationale und nationale Vorschriften
Für den Transport von gefährlichen Gütern gibt es internationale Sicherheitsvorschriften, denen sich die meisten Staaten angenommen haben. Die grenzübergreifenden Regelwerke schreiben genau vor, welche Richtlinien beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN), Hochseeschifffahrt (IMDG) und Luftverkehr (IATA) eingehalten werden sollen. Je nach Verkehrsträger wurden die Bestimmungen in unterschiedlich vielen Ländern übernommen. So gelten die Regelungen für den Lufttransport in über 150 Ländern und die Bestimmungen für den Straßentransport in 48 Ländern.
Alle internationalen Vorgaben für die jeweiligen Transportwege leiten sich aus dem „Recommendations on the Transport of Dangerous Goods – Model Regulations“ ab. Dieses Regelwerk wird seit 1956 von den Vereinten Nationen (UNO) herausgegeben und enthält umfassende Empfehlungen und Vorschriften für den Gefahrenguttransport. Die darin enthaltenen Regeln werden laufend überprüft und bei Bedarf aktuellen Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik angepasst. Zusätzlich zu den internationalen Bestimmungen für den Gefahrenguttransport gibt es oftmals auch nationale Gesetze, die auf den überstaatlichen Vorschriften basieren und diese noch verschärfen. Auch das nationale Recht wird dabei immer wieder aktualisiert und den neuesten Erkenntnissen angepasst.
Um eine sichere Abwicklung des Transports zu gewährleisten, sind in den Regelwerken genaue Vorschriften und Bestimmungen zu folgenden Punkten verfasst worden:
- Kriterien, ob ein Gefahrengut vorliegt
- Klassifizierung des Gefahrgutes in neun Klassen und dreizehn Unterklassen
- Anforderungen an die Verpackungen des Gefahrengutes
- korrekte Ladungssicherung
- korrekte Kennzeichnung der gefährlichen Güter
- technische Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Kriterien für die Überprüfung des Fahrzeugs und der Tanks
- Anforderungen an den Gefahrengutbeauftragten, den Fahrzeugführer und anderen mit dem Transport gefährlicher Güter befassten Personen
- notwendige Dokumentationen wie Transportpapiere oder schriftliche Weisungen
- vorgeschriebene Schutzausrüstung im Fahrzeug wie zum Beispiel Feuerlöscher